Allgemeine Geschäftsbedingungen PLANED GmbH

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn bei weiteren Geschäftsbeziehungen eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte.

2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne das diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Auftraggeber i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als

auch Unternehmer.

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Auftragserteilung
1. Unser Angebot ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag unter Annahme aller Vertragsbedingungen.

3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werkes an den Auftraggeber erklärt werden.

4. Bestellt der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die  Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

5. Im Auftragsschreiben oder in einem Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.

6. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung.

7. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die bei uns ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.

8. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit seinem Zulieferer.

9. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

10. Wir behalten uns die Weitervergabe von Arbeiten und Dienstleistungen an Dritte ausdrücklich vor, wenn sie dem Zweck einer schnelleren, wirtschaftlicheren oder höherwertigeren Ausführung dient.

11. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen neben den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt 

 

§ 3 Kostenvoranschlag /Vorarbeiten

1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.

3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Auftraggeber angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig. Werden von uns erstellte Zeichnungen, Entwürfe, Modelle oder andere planungsrelevante Unterlagen nicht ausdrücklich per Vertrag oder Rechnung veräußert, so bleiben sie unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftl. Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.

4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

 

§ 4 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

1. Der Verbraucher hat bei Fernabsatzverträgen das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluß zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist uns gegenüber in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Wir behalten uns vor, mit der Durchführung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.

 

§ 5 Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

2. Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 7) statt der Leistung verlangen.

3. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

5. Für von uns zugekaufte, bzw. In Auftrag gegebene Materialien und Fremdarbeiten, insbesondere firmenzweckfremder Tätigkeiten und Nebenarbeiten von Fremdfirmen, gelten deren Gewährleistungsvereinbarungen.

6. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes.

7. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.

 

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.

2. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung.

4. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.

 

§ 8 Datenschutz
1. Gemäß § 26 Abs. 1 Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche kunden- und lieferantenbezogenen Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung bearbeitet werden.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

 

Stand 02.2018